MWSt-Abrechnung Online

Ab der MWSt-Abrechnung 2019 unterstützt Dr. Tax die neuen Funktionalitäten des MWSt-Online Portals der ESTV.

Die Portallösung ESTV SuisseTax hat in einem zweiten Schritt die Funktionalität erweitert, so dass ein manueller Upload, der aus den kundenseitigen ERP-Systemen generierten Abrechnungsdaten im XML-Format, möglich ist.

Diese als XML exportierten MWST-Abrechnungen können von den steuerpflichtigen Unternehmen oder deren Beauftragten (z.B. Treuhänder) im Portal SuisseTax der ESTV direkt eingereicht werden (manueller Upload).

In einer finalen Lösung soll seitens der ESTV eine Schnittstelle für die «Maschine-Maschine-Einlieferung» der Abrechnungsdaten geschaffen werden. Nach aktuellem Wissensstand ist dies jedoch erst per 31.12.2021 geplant.

Neu lassen sich somit ab 2019 die Daten für die elektronische MWSt-Abrechnung direkt aus Dr. Tax als XML für den manuellen Upload auf dem MWST-Online Portal generieren und speichern.

 

Registrierung und Bevollmächtigung

Für die Nutzung des Portals müssen Sie auf ESTV Suisse Tax registriert sein.

So nutzen Sie ESTV SuisseTax

Flexibles Einbeziehen von Dritten wie z.B. Treuhändern ist über die Bevollmächtigung ebenfalls möglich.

Ausführliche Informationen und eine Benutzeranleitung zur Registrierung, Bevollmächtigung und Berechtigungsverwaltung finden Sie unter folgendem Link:

ESTV-SuisseTax-Benutzeranleitung_de.pdf

Auszug aus der Benutzeranleitung zur Registrierung, Bevollmächtigung und Berechtigungsverwaltung:

Elektronische MWST-Abrechnung

Ab 2019 lassen sich die Daten für die elektronische MWSt-Abrechnung direkt aus Dr. Tax als XML für den manuellen Upload auf dem MWST-Online Portal generieren und speichern. Bei fehlerhalten XML-Inhalten ist das manuelle Ergänzen bzw. Erfassen von Daten möglich.

  • Beschränkung auf notwendige Informationen: Generell wurden nur die wirklich notwendigen Informationen übernommen. Zwischenberechnungsschritte werden soweit möglich weggelassen, da sie eine Quelle für Inkonsistenzen sind. Nur die zu zahlende Steuer (Ziffer 500) bzw. das Guthaben der steuerpflichtigen Person (Ziffer 510) ist relevant und entfällt deshalb nicht. Die beiden Ziffern sind im XML jedoch zusammengefasst (Steuerung über Vorzeichen).
  • Abänderbarkeit:In ESTV SuisseTax sind die mittels XML importierten Daten abänderbar, bevor die Abrechnung eingereicht wird. Valide XML, die fachlich nicht korrekte Inhalte aufweisen, führen somit nicht zu einer unüberwindbaren Situation.
  • Fehlen der Formulare 1050/1055/1056: Im Standard sind die erwähnten Formulare optional. Es ist deshalb zulässig, nur die Summen im XML zu deklarieren. Beim Upload eines solchen XML verhält sich ESTV SuisseTax wie folgt: Der Benutzer erhält beim Einlesen des XML eine Warnung, dass das Subformular 1050/1055/1056 fehlt. Der Betrag für die Hauptformular-Ziffern 470 bzw. 471 wird zwar angezeigt, das Feld aber als fehlerhaft markiert. Beim anschliessenden Online-Ausfüllen des Formulars 1050/1055/1056 wird die Übereinstimmung mit dem XML-Total geprüft und der Benutzer auf Differenzen hingewiesen. Es wird immer die Berechnung der Subformulare übernommen und der XML-Wert übersteuert. Klickt der Benutzer auf «Weiter», ohne das Subformular auszufüllen, wird ein Fehler ausgegeben.
  • Prüfbericht und Fehlermeldungen: Nach dem Import von XML-Dateien wird jeweils ein Prüfbericht erstellt und angezeigt. Darin werden alle durchlaufenen Prüfschritte beim Import angezeigt.

Ausführliche Informationen und eine Benutzeranleitung für die elektronische MWST-Abrechnung finden Sie unter folgendem Link:

MOE-Benutzeranleitung_de_20170304.pdf

Auszug aus der Benutzeranleitung zur elektronischen MWST-Abrechnung:

Ein Schulungsvideo zur Online-Einreichung der MWST-Abrechnung finden Sie unter folgendem Link:

⯈ Schulungsvideo: Online-Einreichung der MWST-Abrechnung

Ein Informationsvideo zur MWST Online finden Sie unter folgendem Link:

⯈ MWST-Abrechnung online

Fristverlängerung

Beantragen von Fristverlängerungen ist ab dem 1. Januar 2019 nur noch elektronisch möglich. https://www.moa.estv.admin.ch/moa/#/home

Sie können die Fristverlängerung auch bequem in Ihrem ESTV Suisse Tax Portal ausführen. Klicken Sie dazu in der MWST Geschäftsübersicht auf „Aktion -> Frist verlängern“

 

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