Wie funktioniert die Einreichung bei einem Todesfall
Beschreibung:
Bei einem Todesfall sind zwei separate unterjährige Steuererklärungen einzureichen:
- Eine gemeinsame unterjährige Steuererklärung für das Ehepaar bis zum Todeszeitpunkt.
- Eine weitere unterjährige Steuererklärung für den überlebenden Ehegatten ab dem Folgetag.
Wichtig:
Für die Steuererklärung des überlebenden Ehegatten müssen zwingend die korrekte Steuerfallnummer, der zugehörige Zugangscode sowie die persönliche Identifikationsnummer (PID) verwendet werden. Achten Sie darauf, dass diese Daten auf der ersten Seite unter "Personalien" entsprechend angepasst sind.
Hinweis: Wird dieselbe Steuerfall-Nr und derselbe Zugangscode verwendet wie bei der ersten Einreichung, gilt die neue Einreichung als Korrektur – die ursprüngliche Steuererklärung wird überschrieben!
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