Beim Kanton Zürich gilt für den Ausdruck der Vertreter-Information folgende Regelung:
- Bei Ausdruck der Steuererklärung auf Original Formulare des Kanton Zürich werden die Vertreter-Informationen unterhalb der Mandanten-Adresse und unterhalb des Adressbereiches (Bevollmächtigung) gedruckt.
- Bei Ausdrucken der Steuererklärung auf neutrales Papier wird die Vertreter-Information aufgrund einer amtlichen Vorgabe ausschliesslich unterhalb des Adressbereiches gedruckt.
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