FRAGE
Ist es möglich Fristerstreckungsgesuche für den Kanton Zürich via Internet bei der Steuerbehörde einzureichen?
ANTWORT
Ja, für den Kanton Zürich können Fristerstreckungsgesuche für natürliche Personen (Einzel- oder Sammelgesuche) mit Dr. Tax Office auch Online ins Treuhandregister des Kanton Zürichs eingereicht werden. Das Treuhandregister Zürich ist jeweils von Anfang Januar bis Ende März für die Einreichung von Online-Fristerstreckungsgesuchen geöffnet.
Prüfen Sie zunächst bitte folgende weiterführende kantonale Information zum Treuhandregister:
Link zum Treuhandregister:
https://treuhand.services.zh.ch/basis/login?application=Register
In Dr. Tax Office gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Wählen Sie die Steuererklärungen aus für welche Sie eine Fristerstreckung beantragen möchten.
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Wählen Sie dann "Neue Fristverlängerung"
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Wählen Sie "Online einreichen".
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Melden Sie sich beim Treuhandregister des Kanton Zürich an und übertragen Sie Ihre Fristerstreckungsgesuche.
Um zu überprüfen, ob sämtliche Fristerstreckungen beim Kanton angekommen sind, können Sie sich im Treuhandregister anmelden und die Fristerstreckungen einsehen.
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Rufen Sie die Webseite des Treuhandregisters Zürich auf und melden Sie sich an bzw. registrieren Sie sich.
https://treuhand.services.zh.ch/basis/login?application=Register
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Klicken Sie auf "Steuererklärung und Fristerstreckung"
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Klicken Sie auf "Übersicht Fristerstreckungen"
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Dann sehen Sie die eingereichten Dokumente/Vorgänge (1 Dokument pro Gemeinde)
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Klick auf "Fristerstreckungen" öffnet das Geschäftsfall-Dokument der jeweiligen Gemeinde.
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Klick auf "Als PDF anzeigen" öffnet Details zu dem jeweiligen Geschäftsfall-Dokument bzw eine Bestätigung dass das Fristverlängerungsgesuch definitiv bei der Gemeinde eingegangen ist.
Kommentare
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