Online-Einreichung / Fristen einreichen

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In Dr. Tax Office erstellte Steuererklärungen und Fristen lassen sich in folgenden Kantonen wie folgt übermitteln:

Kantone:                                                                                                                                          | AG | AI | AR | BE | BL | BS | FR | GE | GL | GR | JU | LU | NE | NW | OW | SG | SH | SO | SZ | TG | TI | UR | VD | VS | ZG | ZH 

 

1. Kanton AG

  • Steuererklärung NP:  Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Steuererklärung JP: 
    • Einreichung und Freigabe:  unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung)
    • Korrekturen: Innerhalb von 48 Stunden kann eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen.
    • Ausnahmen: Kollektivgesellschaften können nicht übermittelt werden.
    • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich, alternativ können sie wahlweise per Post eingereicht werden.
  • Fristen NP: Per Brief (Einzel- und Sammelgesuch) - Einzelgesuch online.
  • Fristen JP: Einzelgesuch kann per Brief oder online eingereicht werden.

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2. Kanton AI

  • Steuererklärung NP:
    • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden.  Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang der Quittung.
    • Korrekturen: Innerhalb von 72 Stunden kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen. Bei der Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen.
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist eine elektronische Einreichung noch nicht möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzel- und Sammelgesuche können per Brief eingreicht werden.

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3. Kanton AR

  • Steuererklärung NP:
    • Einreichung und Freigabe: Bei unterschriebener Einreichung ist eine Freigabequittung erforderlich (einzureichen per Post). Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden (ab Steuerjahr 2023).
    • Ausnahmen: Unterjährige Steuererklärungen können nicht übermittelt werden.
    • Belege: Bei der elektronischen unterschriftsfreien Einreichung der Steuererklärung werden die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht. Bei Einreichung mit Freigabequittung sind die Belege zusammen mit der Freigabequittung per Post einzureichen.
  • Steuererklärung JP:  Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzel- und Sammelgesuche können per Brief eingereicht werden.

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4. Kanton BE

  • Steuererklärung NP:
    • Einreichung und Freigabe: Eine unterschriebene Freigabequittung ist erforderlich (einzureichen per Post), oder die Freigabe kann über BE-Login erfolgen.
    • Ausnahmen: Formulare für Personengesellschaften, Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften und unterjährige Steuererklärungen können nicht elektronisch übermittelt werden.
    • Korrekturen: Korrektureinreichung sind nicht möglich (sollte per Briefpost nachgereicht werden).
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls eingericht werden.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen: NP/JP: Einzel- und Sammelgesuche können per Brief eingreicht werden.

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5. Kanton BL

  • Steuererklärung NP:
    • Einreichung: unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP: Einzelgesuche können per Brief und Massenfristen können per Brief oder per E-Mail (CSV) eingreicht werden.
  • Fristen JP: Einzelgesuche können Online oder per Brief und Massengesuche können per Brief eingereicht werden.

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6. Kanton BS

  • Steuererklärung NP: 
    • Einreichung: unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung); Einreichungsbestätigung nach erfolgreicher Übermittlung.
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden. 
    • Korrekturen: Innerhalb von 72 Stunden kann eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen; maximal 5 Korrekturen möglich; Die Frist von 72 Stunden beginnt nach jeder Einreichung erneut.
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzelgesuche können per Brief und Massenfristen können per Brief oder per CSV im Steuerportal BS (Login Massenfristen) eingreicht werden.

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7. Kanton FR

  • Steuererklärung NP:
    • Einreichung und Freigabe: unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
    • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP: Sammelgesuch können per Brief und E-Mail, Einzelgesuch per Brief und online.
  • Fristen JP: Sammelgesuch können per Brief oder E-Mail, Einzelgesuch per Brief.

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8. Kanton GE

  • Steuererklärung NP/JP (obligatorisch): 
    • Einreichung und Freigabe: Eine unterschrieben Freigabequittung ist erforderlich
      (einzureichen per Post).
    • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich.
    • Unterjährig: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich .
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch können per Brief oder E-Mail eingereicht werden,
    Einzelgesuch per Brief.

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9. Kanton GL

  • Steuererklärung NP (obligatorisch):
    • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden.  Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang der Quittung.
    • Korrekturen: Innerhalb von 72 Stunden kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen. Bei der Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen.
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Steuererklärung JP: Es ist ausschliesslich eine Online-Einreichung möglich. Belege müssen zwingend online eingereicht werden, unabhängig davon, ob eine Freigabequittung vorhanden ist oder nicht.
    • Korrekturen: Innerhalb von 120 Std. kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen. Bei der Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch können per Brief und E-Mail, Einzelgesuch per Brief und online.

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10. Kanton GR

  • Steuererklärung NP/JP:
    • Einreichung: unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung)
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 10 Tagen.
    • Ausnahmen: Unterjährige Steuererklärung können nicht übermittelt werden.
    • Korrekturen: Innerhalb von 10 Tagen kann eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen; die Frist von 10 Tagen beginnt nach jeder Einreichung erneut.
    • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich, oder sie können wahlweise per Post eingereicht werden (auch Mischvarianten sind möglich).
  • Fristen NP: Sammelgesuch können per Brief und E-Mail, Einzelgesuch per Brief und online.
  • Fristen JP: Sammelgesuch können per Brief oder E-Mail, Einzelgesuch per Brief.

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11. Kanton JU

  • Steuererklärung NP/JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch können per Brief oder E-Mail eingreicht werden, Einzelgesuche per Brief.

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12. Kanton LU

  • Steuererklärung NP/JP:
    • Einreichung: Unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung)
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 5 Tagen
    • Korrekturen: Innerhalb von 5 Tagen (120 Std.) kann eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen; maximal 3 Korrekturen möglich.
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
    • Ausnahmen: Formulare für Erbengemeinschaften, Gemeinderschaften und einfache Gesellschaften können nicht elektronisch übermittelt werden.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche können per Brief eingereicht werden, Einzelgesuch per Brief oder online.
  • Allfällige Wartungsinformationen der Steuerbehörden Luzern: https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/efiling

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13. Kanton NE

  • Steuererklärung NP/JP:
    • Einreichung und Freigabe:  Eine unterschriebene Freigabequittung ist erfordelich (einzureichen per Post).
    • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzel- und Sammelgesuche können per Brief eingereicht werden.

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14. Kanton NW

  • Steuererklärung NP/JP (obligatorisch):
    • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang der Quittung.
    • Korrekturen: Innerhalb von 72 Std. kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen. Bei der Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen; maximal 4 Korrekturen möglich.
    • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich, oder sie können wahlweise per Post eingereicht werden
  • Fristen NP: Sammelgesuch können per Brief eingereicht werden, Einzelgesuch per Brief oder online.
  • Fristen JP: Einzel- und Sammelgesuche können per Brief eingereicht werden.

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15. Kanton OW

  • Steuererklärung NP/JP (obligatorisch):
    • Einreichung: unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang der Quittung
    • Korrekturen: Innerhalb von 72 Stunden kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen. Bei Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen.
    • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich, oder kann wahlweise per Post eingereicht werden
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche können per Brief oder E-Mail eingereicht werden, Einzelgesuche per Brief.

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16. Kanton SG

  • Steuererklärung NP/JP:
    • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang der Quittung.
    • Ausnahmen: Unterjährige Steuererklärungen können nicht online übermittelt werden.
    • Korrekturen: Innerhalb von 72 Stunden kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen. Bei der Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen; maximal 5 Korrekturen möglich.
    • Belege: Bei der elektronischen unterschriftsfreien Einreichung der Steuererklärung werden die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht. Bei Einreichung mit Freigabequittung sind die Belege zusammen mit der Freigabequittung per Post einzureichen.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche können per Brief eingereicht werden,
    Einzelgesuche per Brief oder online.

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17. Kanton SH

  • Steuererklärung NP:
    • Einreichung: Unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 5 Tagen.
    • Korrekturen: Innerhalb von 5 Tagen (120 Std.) kann eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen.
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung ebenfalls elektronisch eingereicht werden. Jedes Jahr muss eine Vollmacht als Beleg beigefügt werden.
  • Steuererklärung JP:Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP:
    2025: Einzel- und Sammelgesuche können online per Schnittstelle eingereicht werden.
    2024: Einzelgesuche können online über die Kantonswebsite eingereicht werden.

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18. Kanton SO

  • Steuererklärung NP/JP: 
    • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden; bei Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang der Quittung.
    • Korrekturen: Innerhalb von 72 Stunden kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen; bei Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen.
    • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche können per Brief oder E-Mail eingereicht werden, Einzelgesuche per Brief oder online.

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19. Kanton SZ

  • Steuererklärung NP: 
    • Einreichung: Unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung)
    • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 48 Stunden.
    • Ausnahmen: Unterjährige Steuererklärungen 2021 können nicht übermittelt werden.
    • Korrekturen: Innerhalb von 48 Stunden kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen.
    • Belege: Bei der elektronischen unterschriftsfreien Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzel- und Sammelgesuche können online per Schnittstelle eingereicht werden.

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20. Kanton TG

  • Steuererklärung NP: 
  • Einreichung und Freigabe: Eine unterschriebene Freigabequittung ist erforderlich (einzureichen per Post).
  • Ausnahmen: Unterjährige Steuererklärungen können nicht übermittelt werden.
  • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich, oder sie können wahlweise per Post eingereicht werden.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP: Sammelgesuche können per Brief eingereicht werden, Einzelgesuche per Brief oder E-Mail.
  • Fristen JP: Einzelgesuche können per Brief oder online eingereicht werden. Keine Sammelgesuche möglich.

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21. Kanton TI

  • Steuererklärung NP: 
  • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabe per Begleitblatt (einzureichen per Post).
  • Ausnahmen: Keine unterjährigen Formulare vorhanden.
  • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe sofort; bei Einreichung mit Begleitblatt erfolgt die Freigabe nach Eingang des Begleitblattes.
  • Keine Korrekturen möglich.
  • Belege: Bei der elektronischen unterschriftsfreien Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden; bei Einreichung mit Begleitblatt können die Belege ganz oder teilweise zusammen mit dem Begleitblatt per Post eingereicht werden.
  • Steuererklärung JP:
    Einreichung: Nur online unterschriftsfrei möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzel- und Sammelgesuche können per Brief oder online per Schnittstelle eingreicht werden.

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22. Kanton UR

  • Steuererklärung NP (obligatorisch):
  • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
  • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 72 Stunden ; bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang der Quittung.
  • Korrekturen: Innerhalb von 72 Stunden kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen; bei der Einreichung mit Freigabequittung kann eine Korrektur bis zum Versand der Freigabequittung erfolgen.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzelgesuche können per Brief oder online eingereicht werden.

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23. Kanton VD

  • Steuererklärung NP/JP:
  • Einreichung und Freigabe: Unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
  • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich.
  • Fristen NP/JP: Einzel- und Sammelgesuche können per Brief und E-Mail eingereicht werden.

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24. Kanton VS

  • Steuererklärung NP: 
  • Einreichung: Unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung (einzureichen per Post).
  • Belege: Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich.
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche können per Brief und E-Mail eingereicht werden, Einzelgesuche per Brief.

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25. Kanton ZG

  • Steuererklärung NP/JP
  • Einreichung: Unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
  • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 5 Tagen.
  • Ausnahmen: JP Kollektivgesellschaften können nicht übermittelt werden.
  • Korrekturen: Innerhalb von 5 Tagen kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen.
  • Belege: Sind bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche können per Brief und E-Mail eingereicht werden, Einzelgesuche per Brief und online.

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26. Kanton ZH

  • Steuererklärung NP: 
  • Voraussetzung für die elektronische Einreichung ist ein Konto im Treuhänder-Register des Steueramts.
  • Einreichung: Unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
  • Freigabe: Bei unterschriftsfreier Einreichung erfolgt die automatische Freigabe nach 5 Tagen.
  • Korrekturen: Innerhalb von 5 Tagen kann bei der unterschriftsfreien Einreichung eine Korrektur durch erneute Übermittlung erfolgen.
  • Belege: Bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung müssen die Belege ebenfalls elektronisch eingereicht werden (Alle Belege zusammen max. 100 MB).
  • Steuererklärung JP: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP: Per Brief und über das TH-Register (Treuhänder-Register) können Einzel- und Sammelgesuche eingereicht werden.
  • Fristen JP: Per Brief (Einzel- und Sammelgesuch) oder online für Einzelgesuche.

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